Zulassungsvoraussetzungen

Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir gerne ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Abschließend lassen wir uns die Zulassung von der IHK Nord-Westfalen bestätigen.

Grundlegende Qualifikation

1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „ Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
  5. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft.

Handlungsspezifische Qualifikation

Zur Prüfung im Prüfungsteil „ Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. zu den in Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit gemäß § 1 Absatz 3 der Verordnung haben.

Der Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit gliedert sich in die Prüfungsteile:

  • Grundlegende Qualifikationen und
  • Handlungsspezifische Qualifikationen.
    Grundlegende Qualifikationen
  1. Rechtsbewusstes Handeln
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln
  3. Zusammenarbeit im BetriebHandlungsspezifische Qualifikationen

Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die Handlungsbereiche „Schutz- und Sicherheitstechnik“, „Organisation“ sowie „Führung und Personal“

Situationsbezogenes Fachgespräch

Im situationsbezogenen Fachgespräch soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Aufgabenstellungen analysieren, strukturieren und einer begründeten Lösung zuführen zu können. Der Lösungsvorschlag soll möglichst unter Einbeziehung von Präsentationstechniken erläutert und erörtert werden.