Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir gerne ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Abschließend lassen wir uns die Zulassung von der IHK Nord-Westfalen bestätigen.
1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „ Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
Zur Prüfung im Prüfungsteil „ Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
(3) Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit gemäß § 1 Absatz 3 der Verordnung haben.
Der Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Prüfung zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit gliedert sich in die Prüfungsteile:
Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die Handlungsbereiche „Schutz- und Sicherheitstechnik“, „Organisation“ sowie „Führung und Personal“
Situationsbezogenes Fachgespräch
Im situationsbezogenen Fachgespräch soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Aufgabenstellungen analysieren, strukturieren und einer begründeten Lösung zuführen zu können. Der Lösungsvorschlag soll möglichst unter Einbeziehung von Präsentationstechniken erläutert und erörtert werden.