Kosten und Dauer
Lehrgangsdauer: In Teilzeit 24 Monate
Lehrgangsgebühren: 5850,00 Euro
50% BaföG 2925,00 Euro
50% Erlass nach Meisterbrief 1462,50 Euro
Verbleibender Eigenanteil 1462,50 Euro
Finanzielle Förderung
Für diese Weiterbildung kann Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) beantragt werden.
Es handelt sich beim Aufstiegs-Bafög um ein altersunabhängiges Förderangebot. Dabei erfolgt die finanzielle Förderung auf zwei Wegen. Zum einen erhalten Sie einen Zuschuss (50 Prozent des Maßnahmebeitrags), der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, die andere Hälfte wird als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt.
Ab 01. Januar 2023 soll das Darlehen sogar zinsfrei angeboten werden. Momentan prüft die Bundesregierung die Umsetzungsmodalitäten.
Diese Kosten werden gefördert:
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Zuständige Stelle für die Antragsstellung in NRW
Die unterschriebenen Antragsunterlagen können Sie wie folgt übermitteln:
postalisch: Bezirksregierung Köln, Dezernat 49.5, 50606 Köln
eingescannt per E-Mail: afbg@bezreg-koeln.nrw.de
per Fax: 0221-147-4951
persönlich: Bezirksregierung Köln, Robert-Schuman-Str. 51, 52066 Aachen
Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag bei den Kammern einzureichen. Zuständig für die Bewilligung dieser Leistungen ist das Dezernat 49.
Zudem sollten Sie nicht vergessen, dass Sie bei erfolgreicher Prüfung Ihr Zeugnis einreichen können und dadurch 50 Prozent Ihres noch nicht gezahlten Darlehens erlassen bekommen. Und wenn Sie innerhalb von drei Jahren ein Unternehmen gründen oder übernehmen, kann Ihnen Ihr Darlehen komplett erlassen werden.
Antragsformulare:
Antragsformulare für die Aufstiegsförderung gemäß AFBG - BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)