Kosten und Förderung

 

Kosten und Dauer

Lehrgangsdauer: In Teilzeit 24 Monate

Lehrgangsgebühren:                      5850,00 Euro

50% BaföG                                     2925,00 Euro

50% Erlass nach Meisterbrief       1462,50 Euro

Verbleibender Eigenanteil             1462,50 Euro

Finanzielle Förderung

 Für diese Weiterbildung kann Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) beantragt werden.

Es handelt sich beim Aufstiegs-Bafög um ein altersunabhängiges Förderangebot. Dabei erfolgt die finanzielle Förderung auf zwei Wegen. Zum einen erhalten Sie einen Zuschuss (50 Prozent des Maßnahmebeitrags), der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, die andere Hälfte wird als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt. 

Ab 01. Januar 2023 soll das Darlehen sogar zinsfrei angeboten werden. Momentan prüft die Bundesregierung die Umsetzungsmodalitäten.

Diese Kosten werden gefördert:

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

  • Zuschussanteil 50 Prozent
  • Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 Prozent
  • Darlehenserlass bei Unternehmensgründung 100 Prozent

 

Zuständige Stelle für die Antragsstellung in NRW

Die unterschriebenen Antragsunterlagen können Sie wie folgt übermitteln:

postalisch: Bezirksregierung Köln, Dezernat 49.5, 50606 Köln
eingescannt per E-Mail: afbg@bezreg-koeln.nrw.de
per Fax: 0221-147-4951
persönlich: Bezirksregierung Köln, Robert-Schuman-Str. 51, 52066 Aachen

Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag bei den Kammern einzureichen. Zuständig für die Bewilligung dieser Leistungen ist das Dezernat 49.

Zudem sollten Sie nicht vergessen, dass Sie bei erfolgreicher Prüfung Ihr Zeugnis einreichen können und dadurch 50 Prozent Ihres noch nicht gezahlten Darlehens erlassen bekommen. Und wenn Sie innerhalb von drei Jahren ein Unternehmen gründen oder übernehmen, kann Ihnen Ihr Darlehen komplett erlassen werden.

Antragsformulare:

Antragsformulare für die Aufstiegsförderung gemäß AFBG - BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)